
Die Corona-Maßnahmen der Jahre 2020 bis 2023 werfen einen langen Schatten in die Gegenwart. Dies ist augenfällig durch die anhaltenden, mittlerweile auch in Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen geführten Diskussionen um Maskendeals, übermäßige Freiheitseinschränkungen, Impfschäden, die Spaltung der Gesellschaft in „gute“ Impfbefürworter und widerborstige „Querdenker“, ein Regime der Kampfbegriffe und des Machtmissbrauchs von Journalisten, die unrühmliche Rolle sogenannter „Experten“, die schändlichen Versuche des Staates, eine freie Gesellschaft aus mündigen Staatsbürgern mit der archaischen Angst vor dem Ersticken zu regieren, die gravierenden Folgen für eingesperrte Kinder und alte Menschen, die einsam und allein in Altenheimen sterben mussten, und dergleichen mehr.
Weniger bekannt, aber nicht minder gravierend sind Einzelschicksale, die sich hinter dem Corona-Komplex verbergen. Bündnis Redefreiheit hat sich auf die Fahnen geschrieben, solche Fälle ans Licht zu bringen. Der Fall von Lucian Michaelis ist ein solches Einzelschicksal, das viel darüber aussagt, wie unsere angeblich freie und offene Gesellschaft mit abweichenden Meinungen umgeht.
Lucian Michaelis, verheiratet, zweifacher Familienvater, war als Gewerbeoberinspektor nach einem Studium der Medizintechnik als Beamter auf Probe im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt tätig. Nach seiner Weigerung, sich impfen zu lassen und seiner Teilnahme an coronamaßnahmen-kritischen Demonstrationen in den Jahren 2021 und 2022 wurde er Schritt für Schritt aus der Behörde gedrängt.
Michaelis sah sich mit Vorwürfen konfrontiert, seine Bewertung sei in „weichen“, nicht verobjektivierbaren Aspekten wie Kommunikations- und Sozialverhalten ungenügend. Zudem habe er angeblich Arbeitszeitbetrug begangen. Angebliche Beschwerden von Bürgern hat die Behörde bis heute nicht vorgelegt. Den entsprechenden Prozess verlor Michaelis im Dezember 2025, und dies obwohl das Verwaltungsgericht Halle feststellte, dass Michaelis‘ Teilnahme an den Corona-Demonstrationen auch unter Berücksichtigung des beamtenrechtlichen Mäßigungsgebots klar von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen sein.
Sie fragen sich, wie das sein kann? Informieren Sie sich gerne in dem Bericht unseres Medienpartners Achse des Guten über die Einzelheiten des Falles.
In dem jüngst veröffentlichten Buch „Mut zum Widerspruch“, herausgegeben unter anderem von unserem Kommissionsmitglied Prof. Dr. Günter Roth, beschreibt Lucian Michaelis selbst seinen Fall – eine höchst lesenswerte Reflektion auf ein höchst beunruhigendes Phänomen.
Ob eine Gesellschaft frei ist oder in Repression umkippt, entscheidet sich stets daran, wie viel Abweichung sie sanktionsfrei zulässt. Im Falle von Lucian Michaelis haben die Verantwortlichen im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt vollständig versagt und ihren Beitrag dazu geleistet, die Bundesrepublik weiter auf den Weg in Richtung Unfreiheit, Konformismus und Gesinnungsreinheit zu führen.
Christian J. Zeller
Wurden Sie während Corona ebenfalls in Ihrer grundgesetzlich verbrieften Meinungsäußerungsfreiheit eingeschränkt? Haben Sie ebenfalls Ihren Arbeitsplatz verloren? Dann melden Sie uns gerne Ihren Fall und wir besprechen, was wir gemeinsam mit Ihnen tun können.