
Der jüdische Zürcher GLP Gemeinderat Ronny Siev setzt sich aktiv gegen jeden Antisemitismus ein. Sowohl in seiner Funktion als Parlamentarier, als auch in Social Media. Aufgrund zweier Reposts wurde anonym gegen ihn Anzeige erstattet. Nun prüft die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat, ob er gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen hat, wegen zwei Äusserungen dieser Art. Die Posts beziehen sich nicht auf die Schweiz. Die beiden beanstandeten Sätze waren keine zentralen Elemente der beiden Posts. Siev hat sie nicht einmal selbst formuliert sondern kommentarlos repostet wie hunderte andere, die nicht angezeigt worden sind. Trotzdem wird er der Rassendiskriminierung beschuldigt.
Das Bündnis Redefreiheit unterstützt Herrn Siev nun vollumfänglich und hat ihm den Anwalt Konrad Jeker und Advokat Patrick Loeb zur Seite gestellt.
Was die Antirassismus-Strafnorm wirklich verbietet: Die Antirassismus-Strafnorm (Art. 261 bis ) schützt Menschen vor Diskriminierung und soll ermöglichen, dass über heikle Themen wie Rasse, Religion, Ethnie oder sexuelle Orientierung offen und mit maximaler Toleranz gesprochen werden kann. Sie verbietet jedoch nicht jede scharfe oder sogar ablehnende Meinung.
Weiterführende Literatur zum Fall:
NZZ (18.12.2025), Zeno Geisseler, Eine israelkritische Online-Plattform schiesst gegen den jüdischen Zürcher Parlamentarier Ronny Siev – seine Partei, die GLP, verwarnt ihn, https://www.nzz.ch/zuerich/eine-israelkritische-online-plattform-schiesst-gegen-den-juedischen-zuercher-parlamentarier-ronny-siev-seine-partei-die-glp-verwarnt-ihn-ld.1917065.