Bündnis Redefreiheit im Nebelspalter
Die Fakten: Am 2. Dezember tritt Emanuel Brünisholz, ein Blasinstrumentenreparateur aus Burgdorf, eine zehntägige Haftstrafe an. Grund ist ein Facebook-Kommentar, in dem er folgendes schrieb: «Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden alles andere ist ne Psychische Krankheit die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!» Verurteilt wurde er wegen Diskriminierung nach der Anti-Rassismus-Strafnorm zu einer Geldbusse («Denkzettel»), die er nicht zahlte. Weil er die Geldstrafe nicht zahlen möchte, muss er aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis, um für den Facebook-Kommentar zu büssen.
Wieso das wichtig ist: Der Fall dreht sich nicht um tatsächliche Diskriminierung, sondern um eine juristische Konstruktion, die Zensur ermöglicht und nur durch eine Verdrehung von Begriffen möglich wurde. Das Urteil zeigt, wie Sprache und Vernunft missbraucht werden, um Kritik an der Trans-Ideologie zu kriminalisieren.

















