Michael R. Moser auf Tichys Einblick
Im Fall Fernandes wird Empörung als Hebel für die Einschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden. Aber die Einschränkung ist die Abschaffung der Meinungsfreiheit. Im künstlich gehypten Fall der Schauspielerin geht es um Klarnamenpflicht und staatliche Identitätskontrolle im Netz. Es gibt keine Rechtslücken. Das Interesse derjenigen, die jetzt Schnellgesetze fordern, ist nicht der Opferschutz. Ein Kommentar von RA Michael R. Moser.


















