Artur Terekhov ist selbstständiger Rechtsanwalt in Regensdorf-Watt, wobei sein Tätigkeitsfeld breit ist, jedoch mit einer Vorliebe für öffentliches Recht im Interesse der Grundrechte und Bürgerfreiheiten. Als Befürworter eines liberal-libertären Minimalstaates ist für ihn klar, dass das Strafrecht allem voran Individuen und nicht diffuse Kollektive schützen soll.
Die Anti-Diskriminierungsnorm Art. 261bis StGB, die als Offizialdelikt bewusst über den Individualrechtsschutz – wie er bereits bei Verleumdung besteht – hinausgeht, hält er für rechtspolitisch grundlegend verfehlt. Denn in einer offenen und freien Gesellschaft muss erstens Mut zur Kontroverse bestehen und zweitens auch die Möglichkeit, sich durch wenig sinnhafte Äusserungen selbst zu disqualifizieren. Die Teilnahme am freien Diskurs ist ihm ein besonderes Anliegen, weshalb er neben seiner beratenden und prozessierenden Tätigkeit regelmässig wissenschaftlich publiziert oder auch journalistisch in Publikumsmedien aktiv ist.
