Interessengemeinschaft zum Schutz der Freiheit und der Rechte des Volkes gemäss Artikel 2 BV
Eine freie Gesellschaft braucht freie Kommunikationsplattformen und freie Suchmaschinen. Der Schweizer Bundesrat hat ein Problem mit der Freiheit der Andersdenkenden.
Sein Vorentwurf zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschi- nen (VE-KomPG), der vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erarbeitet wurde, zielt darauf ab, durch neue Regulierungen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer grosser Online-Plattformen und Suchmaschinen zu stärken. Er führt Pflichten ein wie Meldeverfah- ren für mutmasslich rechtswidrige Inhalte, Transparenzberichte, Risikobewertungen und Sanktionsmöglichkeiten bis zu 6 % des Umsatzes. Orientierend am EU-Digital Services Act (DSA), soll er Hassrede und negative Auswirkungen auf die öffentliche Meinung mindern, ohne direkte Inhaltszensur durch Behörden vorzuschreiben.
Das KomPG ist als gefährlichen Eingriff in die digitale Freiheit, die Meinungsvielfalt und die unternehmerische Autonomie abzulehnen. Die Vorlage stellt eine illiberale Überregulierung des digitalen Raumes dar, die fundamentale Grundrechte gefährdet, und die innovative Kraft der Schweizer Digitalwirtschaft schwächen wird.
Wie alle Freiheitsrechte will auch die Meinungs- und Informationsfreiheit die Bürger vor staatlichen Übergriffen. Dem KomPG liegt jedoch die Konzeption zugrunde, dass sich ausgerechnet der Staat nicht nur das Recht anmasst, sondern die Pflicht reklamiert, selbst zu bestimmen, wer und was geschützt werden soll.